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Fragen und Antworten zum neuen Personalausweis
Zum 1.11.2010 wird der neue Personalausweis flächenddeckend in der Bundesrepublik Deutschland eingeführt.
Alle Bürgerinnen und Bürger die ab dem 1.11.2010 Tag einen Personalausweis beantragen, erhalten diesen in dem neuen Scheckkartenformat ausgehändigt.
Im folgenden Text erhalten Sie Information zu der neuen Karte und im angegebenen Link gelangen Sie zur Seite des neuen Personalausweises, auf der häufig gestellte Fragen beantwortet werden.
Der neue Personalausweis bringt Ihnen zahlreiche Vorteile. Das Neue an ihm ist ein kontaktloser integrierter Chip. Der macht es möglich, dass Sie Ihren neuen Personalausweis zu sehr viel mehr Dingen verwenden können als bisher. Neu ist auch das Scheckkartenformat. Dadurch können Sie Ihren neuen Personalausweis einfach und bequem in Ihrer Geldbörse verstauen. Neu ist auch die eID-Funktion. Damit können Sie sich im Internet und an Automaten sicher und eindeutig ausweisen und identifizieren. Zum Beispiel: Beim Onlineshoppen und Buchen von Dienstleistungen, beim Kauf von Büchern und Musik im Internet. Er verschafft Ihnen die Gewissheit, dass Ihr Gegenüber im Internet auch wirklich derjenige ist, für den er sich ausgibt. Mit der eID-Funktion werden nur noch die Daten übermittelt, die unbedingt nötig sind, um die gewünschte Onlinedienstleistung zu erbringen. Sie müssen somit weniger Daten offenlegen, wenn Sie Ihren neuen Personalausweis nutzen. Auf diese Weise werden Ihre privaten Daten geschützt.
Die hoheitliche Biometriefunktion erhöht den Schutz vor Missbrauch. Im Ausweis sind auch sogenannte biometrische Merkmale abgelegt. Das ist in jedem Fall Ihr Foto und wenn Sie wollen auch Ihre Fingerabdrücke. Durch die Fingerabdrücke soll die Bindung zwischen Ihnen und dem Dokument gestärkt werden. Die biometrischen Daten sind im Übrigen besonders geschützt. Das bedeutet: Sie können nur an hoheitliche Stellen übermittelt werden, wie z. B. den Beamten an der Grenzkontrolle. Diensteanbieter im Internet haben keinen Zugriff auf die biometrischen Daten. Die Dritte neue Funktion ist die Unterschriftsfunktion mit der qualifizierten Signatur. Sie ergänzt die eID-Funktion und wirkt wie eine persönliche Unterschrift. Mit ihr können Sie einfach und bequem online Verträge, Anträge und Urkunden unterzeichnen, die sonst nur per Schriftform verbindlich sind. Papierausdrucke mit handschriftlicher Unterschrift und anschließendem Versand per Post sind nicht mehr nötig. Die Nutzung dieser Funktion ist ebenfalls komplett freiwillig. Bei Interesse wenden Sie sich bitte an eines der staatlich akkreditierten Trustcenter. Um die Unterschriftsfunktion auf Ihren Ausweis nachzuladen, muss die eID-Funktion eingeschaltet sein.
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- Team Bürgerbüro

Bürgerbüro
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